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1 приобретение бесхозяйной вещи
Русско-немецкий юридический словарь > приобретение бесхозяйной вещи
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2 приобретение бесхозяйных вещей
nlaw. Erwerb einer herrenlosen Sache, Erwerb von herrenlosem GutУниверсальный русско-немецкий словарь > приобретение бесхозяйных вещей
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3 приобретение бесхозяйной вещи
Универсальный русско-немецкий словарь > приобретение бесхозяйной вещи
См. также в других словарях:
Herrenlose Sache — Aneignung ist nach Sachenrecht der Erwerb des Eigentums an einer herrenlosen Sache als originärem Eigentumserwerb. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die… … Deutsch Wikipedia
Rechtserwerb — Rechts|erwerb, Erwerb eines (subjektiven) Rechts, der entweder auf dem Willen des oder der Beteiligten beruht (z. B. rechtsgeschäftliche Übereignung einer beweglichen Sache gemäß § 929 BGB) oder kraft Gesetzes eintreten kann (z. B.… … Universal-Lexikon
Aneignung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Aneignung ist nach Sachenrecht der Erwerb des Eigentums an einer herrenlosen Sache als originärem Eigentumserwerb. Die… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Privateigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Sacheigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Staatseigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… … Pierer's Universal-Lexikon
Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre — Die Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre, erschienen 1797 als selbständiger erster Teil der Metaphysik der Sitten des Philosophen Immanuel Kant. Die Rechtslehre ist ein „System der Prinzipien des Rechts“, in der Kant die in der Kritik der … Deutsch Wikipedia